Urteil vom Landgericht Essen - 45 O 5/10

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Essen vom 18.01.2010 (Az. 45 O 5/10)

wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13.01.2010 wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

es sei denn, dass die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung ihrerseits

in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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