Beschluss vom Landgericht Essen - 56 Qs-301 Js 215/11-5/13

Tenor

Die zu erstattenden notwendigen Auslagen aus der Landeskasse werden in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Essen vom 03.04.2013 (Az: 36 Cs-301 Js 215/11-379/11) auf 1.384,30 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2012 festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 1/5. Im Übrigen werden die Kosten der Staatskasse auferlegt, die auch seine Auslagen zu 4/5 trägt.

Der Beschwerdewert wird auf 653,71 € festgesetzt.


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