Beschluss vom Landgericht Essen - 22 Ks-70 Js 95/17-12/17

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Kammer vom 07.11.2017 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Revision einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Angeklagten auferlegt.


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