Beschluss vom Landgericht Hagen - 24 T 3/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht J zur Entscheidung über die angemeldete Eintragung zurückverwiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 3.000,00 Euro.


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