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BeurkG § 39a Einfache elektronische Zeugnisse

Beurkundungsgesetz

(1) Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden; Beglaubigungen qualifizierter elektronischer Signaturen, elektronischer Unterschriften und elektronischer Handzeichen sind elektronisch zu errichten. Das hierzu erstellte Zeugnis muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. § 13a Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.

(2) Mit dem Zeugnis muss eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle verbunden werden. Das Zeugnis soll Ort und Tag der Ausstellung angeben.

(3) Bei der Beglaubigung eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, soll das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentiert werden. Ist das elektronische Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur eines Notars versehen, so genügt die Dokumentation der Prüfung seiner qualifizierten elektronischen Signatur.

(4) Bei der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist der Bezug zwischen dem Zeugnis und dem mit der zu beglaubigenden qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokument durch kryptografische Verfahren nach dem Stand der Technik herzustellen, wenn das Zeugnis nicht in dem mit der zu beglaubigenden qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokument enthalten ist. Dasselbe gilt für die Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift oder eines elektronischen Handzeichens.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 9 W 70/24
4. Dezember 2024
9 W 70/24 4. Dezember 2024
Beschluss vom Amtsgericht Duisburg - HRB 17127
15. Mai 2024
HRB 17127 15. Mai 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 184/23
6. Mai 2024
20 W 184/23 6. Mai 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 151/23
26. Juli 2023
20 W 151/23 26. Juli 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 130/23
29. Juni 2023
20 W 130/23 29. Juni 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 67/23
11. Mai 2023
2 Wx 67/23 11. Mai 2023
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2 Wx 10/23
1. März 2023
2 Wx 10/23 1. März 2023
Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 666 M 1788/22
16. Dezember 2022
666 M 1788/22 16. Dezember 2022
Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 660 M 1255/22
23. November 2022
660 M 1255/22 23. November 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 229/14
8. August 2017
20 W 229/14 8. August 2017