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HGB § 12 Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen

Handelsgesetzbuch

(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung eingereicht werden. Rechtsnachfolger eines Beteiligten haben die Rechtsnachfolge soweit tunlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.

(2) Dokumente sind elektronisch in einem maschinenlesbaren und durchsuchbaren Datenformat einzureichen. Ist eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder ist für das Dokument die Schriftform bestimmt, genügt die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung; ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§ 39a des Beurkundungsgesetzes) versehenes Dokument zu übermitteln.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 21/25
21. Mai 2025
22 W 21/25 21. Mai 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 2 W 37/24
18. März 2025
2 W 37/24 18. März 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 2 W 37/24
18. März 2025
2 W 37/24 18. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart (8. Zivilsenat) - 8 W 368/24
5. Dezember 2024
8 W 368/24 5. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 9 W 70/24
4. Dezember 2024
9 W 70/24 4. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 115/24
29. August 2024
3 Wx 115/24 29. August 2024
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 25/24
17. Juli 2024
22 W 25/24 17. Juli 2024
Beschluss vom Amtsgericht Duisburg - HRB 17127
15. Mai 2024
HRB 17127 15. Mai 2024
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 KLs 504 Js 1820/21
28. März 2024
12 KLs 504 Js 1820/21 28. März 2024
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 38/23
19. Oktober 2023
22 W 38/23 19. Oktober 2023