Urteil vom Landgericht Hagen - 1 S 198/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.10.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wetter insoweit abgeändert, als über den ausgeurteilten Duldungsanspruch weitergehend festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, nach Einbau der Rauchwarnmelder die Kosten für die Wartung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin ¼ und die Beklagte ¾.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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