Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 607/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.184,40 Euro (in Buch-staben: sechstausendeinhundertvierundachtzig 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 %, die Be-klagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


1 2 3 4
5
6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
23
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.