Beschluss vom Landgericht Kleve - 5 S 151/11

Tenor

Die Be­ru­fung der Klägerin ge­gen das Ur­teil des Amtsgerichts Kleve vom 03.11.2011 - 28 C 113/11 - wird auf ihre Kos­ten zu­rück­ge­wie­sen, weil ihre Be­ru­fung aus den Grün­den des Kammer­be­schlus­ses vom 09.03.2012 - 5 S 151/11 -, auf den zur Ver­mei­dung von Wie­der­ho­lun­gen Be­zug ge­nom­men wird, kei­ne Aus­sicht auf Er­folg hat.Der Termin vom 27.04.2012, 10.30 Uhr wird aufgehoben.Der Wert des Streit­ge­gen­stan­des für die Be­ru­fungs­in­stanz wird auf 1.490,22 EUR fest­ge­setzt.


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