Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Kleve - 4 O 194/16

Tenor

1.              Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 598,26 zu zahlen.

2.              Im Übrigen wird die die Klage als unzulässig abgewiesen.

3.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

4.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

5.              Der Streitwert wird auf bis zu € 13.000,00 festgesetzt.


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