Beschluss vom Landgericht Kleve - 8 O 90/17

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Der Streitwert für den Verfügungsantrag wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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