Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 296/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.08.2001 - 130 C 160/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.


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