Urteil vom Landgericht Köln - 26 S 323/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird das am 23.8.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth - 9 C 668/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.391,80 DM/1.734,20 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 11.1.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 2/5 die Klägerin und zu 3/5 die Beklagte.


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