Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 27/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.685,65 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 28.1.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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