Urteil vom Landgericht Köln - 26 O 61/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 142.591,46 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 7.11.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/5 die Klägerin und zu 4/5 die Beklagte.

Das Urteil ist für die Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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