Urteil vom Landgericht Köln - 27 O 216/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100.000,- € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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