Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 158/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1.993,94 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 05.11.2002 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80% und die Beklagte zu 20%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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