Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 536/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die T eG einen Betrag von 8.577,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.5.2003 und an die Klägerin einen Betrag von 121,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.7.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 34 % und die Beklagte zu 66 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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