Urteil vom Landgericht Köln - 90 O 77/06

Tenor

I. Das Versäumnisurteil der Kammer vom 13.12.2006 wird aufrecht erhalten.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.10.2005 zu zahlen.

III. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Wenn der Kläger aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 13.12.2006 vollstreckt, darf die Vollstreckung nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.


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