Urteil vom Landgericht Köln - 20 S 26/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2007 -137 C 566/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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