Urteil vom Landgericht Köln - 90 O 35/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO.


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