Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 393/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.11.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 217 C 180/07 - aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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