Beschluss vom Landgericht Köln - 9 S 378/10

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.


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