Beschluss vom Landgericht Köln - 28 T 9/13

Tenor

  • 1.       Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2013 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 30. September 2013, Az. 125 C 388/13, wird der Gebührenstreitwert für das gerichtliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wie folgt festgesetzt:

bis zum 2. September 2013:               EUR 3.000,00

danach:                                           die bis dahin entstandenen Kosten

  • 2.       Gerichtskosten werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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