Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 314/13

Tenor

1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 27.11.2013 – 16 C 201/12 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.884,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.03.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Autohaus L GmbH & Co. KG, C-Straße 4, 51574 Wiehl zur Auftragsnr. ##.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Sachverständigen F auf deren Konto bei der W-Bank eG (BLZ ####, Kontonr. #####/####) zur Gutachtennummer ### einen Betrag von 956,81 € sowie weitere 200,00 € an den Kläger persönlich zu zahlen, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.03.2012 und den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 234,96 € freizustellen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%.

3.              Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen