Beschluss vom Landgericht Köln - 6 S 254/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.9.2014 - 127 C 550/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.160,00 EUR festgesetzt.


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