Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 85/15

Tenor

  • 1.   Die Klage wird abgewiesen.

  • 2.   Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  • 3.   Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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