Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 204/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die gegen ihn wegen der Kosten gerichtet Vollstreckung gesichert Leistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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