Beschluss vom Landgericht Köln - 9 S 59/16

Tenor

Das Gericht schlägt den Parteien folgenden Vergleich vor:

1.

Die Beklagte zahlt an die Klägerin zum Ausgleich der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 295,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2015.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen und des Vergleichs tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.


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