Beschluss vom Landgericht Köln - 39 T 205/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 01.09.2017 – 52 M 0790/09 – aufgehoben.

Der Antrag der Schuldnerin vom 16.08.2017, den pfändungsfreien Betrag des Pfändungsschutzkontos bei der W-Bank eG, IBAN: DE#####, um 1.100,00 € für den Monat Juli 2017 zu erhöhen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.


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