Beschluss vom Landgericht Köln - 34 T 91/18

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 11.06.2018 hin wird unter Aufhebung des Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.05.2018 (Az.: 507e XIV B 110/18) der Antrag der Antragstellerin vom 11.05.2018 zurückgewiesen.

Die notwendigen Auslagen des Betroffenen und der Vertrauensperson werden der Stadt Köln auferlegt.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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