Beschluss vom Landgericht Köln - 29 S 193/22

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn (211 C 27/22) vom 28.11.2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 31.680,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen