Urteil vom Landgericht Krefeld - 2 0 408/03

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.738,85 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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