Beschluss vom Landgericht Krefeld - 21 Qs-12 Js 1482/09-224/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Be¬schluss auf¬geho¬ben.

Die Kos¬ten des Be¬schwer¬de¬ver¬fah¬rens wer¬den der Staats¬kas¬se auf¬er¬legt.


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