Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 79/17

Tenor

Das Verfahren wird dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung übertragen.

Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Krefeld vom 02.05.2017 (Az: 560 E 10 - 2/17) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 08.03.2017 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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