Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 51/05

Tenor

In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der dem Schuldner zustehende monatliche pfändungsfreie Betrag aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Viersen vom 3. August 2004

bis einschließlich Juli 2005 auf 959,00 € zuzüglich zwei Drittel des Nettomehrbetrages und ab August 2005 auf 959,00 € zuzüglich drei Viertel des Nettomehrbetrages

festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 1.896,00 €


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