Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 151/11

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 22. März 2011 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die aus der Landeskasse an die Beteiligte zu 2. gezahlte Vergütung wird in Höhe von 5.544,00 € aus dem Vermögen der Betroffenen zurückgefordert und ist von dieser an die Landeskasse zu erstatten.

2.

Kosten werden nicht erhoben.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

4.

Beschwerdewert: 16.077,61 €


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