Anerkenntnisurteil vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 197/13

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 02. Juli 2013 wird a u f g e h o b e n .

Dem Amtsgericht wird aufgegeben, eine Gläubigerversammlung einzuberufen.


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