Urteil vom Landgericht Münster - 08 O 15/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 EUR

nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über

dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2005 sowie

weitere 411,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit

dem 21.05.2007 zu zahlen;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Dem Kläger werden 9/10, der Beklagten 1/10 der Kosten

des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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