Urteil vom Landgericht Münster - 011 O 22/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.150,60 Euro (sieben- undzwanzigtausendeinhundertfünfzig 60/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2012 zu zahlen.Es wird festgestellt, dass dieser Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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