Anerkenntnisurteil vom Landgericht Münster - 014 O 71/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das Girokonto Nr. 115274 lautend auf die Inhaberin L aufzulösen und das Guthaben in Höhe von EUR 8.003,46 an die Kläger nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2014 auszuzahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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