Urteil vom Landgericht Münster - 8 O 288/18

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 9.796,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2018 zu zahlen,

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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