Urteil vom Landgericht Münster - 15 Ns 71 Js 1970/18 (11/19)

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 1. März 2019 aufgehoben.

Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu erstatten hat, freigesprochen.


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