Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 448/17

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters auf 4.712,19 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer = insgesamt 5.607,50 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Sonderinsolvenzverwalter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu 85%.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.466,26 € festgesetzt.


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