Urteil vom Landgericht Münster - 8 O 372/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 249.065,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 12 Prozent, die Beklagte zu 88 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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