Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen vom ##.09.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 22.09.2021, durch den der Antrag auf Aufhebung der Betreuung abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Betroffenen vom ##.10.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 22.09.2021, durch den der Antrag auf einen Betreuerwechsel abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom ##.10.2021 gegen die zuvor genannten Beschlüsse wird zurückgewiesen.

Von einer Kostenentscheidung sieht die Kammer ab mit der Folge, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden, § 25 Abs. 2 Satz 1 GNotKG.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt,

§ 23 Abs. 3 RVG.


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