Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 502/24

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 11.09.2024 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.042,79 € festgesetzt.


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