Urteil vom Landgericht Paderborn - 2 O 343/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.067,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 19.08.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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