Beschluss vom Landgericht Paderborn - 01 Qs 62/15

Tenor

wird festgestellt, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 2.4.2015 rechtswidrig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.


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