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StPO § 162 Ermittlungsrichter

Strafprozeßordnung

(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat. Hält sie daneben den Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls für erforderlich, so kann sie, unbeschadet der §§ 125, 126a, auch einen solchen Antrag bei dem in Satz 1 bezeichneten Gericht stellen. Für gerichtliche Vernehmungen und Augenscheinnahmen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk diese Untersuchungshandlungen vorzunehmen sind, wenn die Staatsanwaltschaft dies zur Beschleunigung des Verfahrens oder zur Vermeidung von Belastungen Betroffener dort beantragt.

(2) Das Gericht hat zu prüfen, ob die beantragte Handlung nach den Umständen des Falles gesetzlich zulässig ist.

(3) Nach Erhebung der öffentlichen Klage ist das Gericht zuständig, das mit der Sache befasst ist. Während des Revisionsverfahrens ist das Gericht zuständig, dessen Urteil angefochten ist. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Nach einem Antrag auf Wiederaufnahme ist das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht zuständig.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 26/26
5. Mai 2026
12 Qs 26/26 5. Mai 2026
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 14/26
22. April 2026
12 Qs 14/26 22. April 2026
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 Qs 7/26
22. April 2026
18 Qs 7/26 22. April 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Ws 135/25 und 136/25
14. Januar 2026
1 Ws 135/25 und 136/25 14. Januar 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 Ws 135/25 und 136/25
14. Januar 2026
1 Ws 135/25 und 136/25 14. Januar 2026
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 65-IV-25 (HS)/Vf. 66-IV-25 (e.A.)
11. September 2025
Vf. 65-IV-25 (HS)/Vf. 66-IV-25 (e.A.) 11. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 241/25
17. Juli 2025
3 Ws 241/25 17. Juli 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 72/25
25. Juni 2025
204 VAs 72/25 25. Juni 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 VAs 145/25
5. Juni 2025
203 VAs 145/25 5. Juni 2025
Beschluss vom Amtsgericht Fürth - 473 Gs 490/25
3. Juni 2025
473 Gs 490/25 3. Juni 2025